für Weiterbildungskurse und Veranstaltungen (in der Folge als "Veranstaltung" bezeichnet) des Schweizerischen Brunnenmeisterverbandes (SBV),
Ausgabe vom 6.11.2008, revidiert am 01.12.2014, 11.05.2016.
Anmeldung
Die Anmeldung hat mit dem Anmeldeformular schriftlich zu erfolgen. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich.
Wird eine zweitägige Veranstaltung alternativ von zwei Teilnehmern besucht, so ist zwingend jeder Teilnehmer für den entsprechenden Veranstaltungstag separat anzumelden.
Nachträgliches ändern von Rechnungsadressen und Kursumbuchungen wird pauschal mit Fr. 30.‑ pro neue Rechnung verrechnet.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Daten der Anmeldung für interne Zwecke elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Die Rechnung des Anlasses gilt als Teilnahmebestätigung.
Zahlungsbedingungen
Die Veranstaltungskosten sind gegen Rechnung innert 30 Tagen, spätestens aber vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen.
Abmeldung
Die Abmeldung eines Teilnehmers hat schriftlich an die Adresse des SBV zu erfolgen.
Bei Abmeldung, Verschiebungsbegehren, Nichterscheinen oder Abbruch seitens des Teilnehmers werden folgende Gebühren erhoben:
• 60 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60% der Veranstaltungs- und Übernachtungskosten
• 30 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% der Veranstaltungs- und Übernachtungskosten
• 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn und später, sowie bei Nichterscheinen oder Abbruch: 100% der Veranstaltungs- und Übernachtungskosten
Auf begründetes Gesuch hin können bei aussergewöhnlichen und unverschuldeten Härtefällen (zum Beispiel bei schweren Krankheiten) die Veranstaltungskosten teilweise oder ganz erlassen werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Vorstand.
Statt einer Abmeldung kann die Veranstaltung auf einen andern Teilnehmer umgebucht werden. Voraussetzung ist, dass auch diese Person die Zulassungsbedingungen erfüllt. Eine Umbuchung hat ebenfalls schriftlich zu erfolgen.
Durchführung
Der SBV behält sich vor, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen (z.B. unzureichende Teilnehmerzahl) abzusagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Vorbehalten bleiben auch Änderungen des Veranstaltungsprogramms und des Durchführungsortes. Es lassen sich keine finanziellen Ansprüche gegenüber dem SBV ableiten.
Weiterbildungsnachweis
Auf Wunsch wird die absolvierte Weiterbildung durch das Tagungssekretariat im Bildungspass eingetragen. Der Bildungspass ist vom Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn beim Tagungssekretariat abzugeben und ist am Veranstaltungsende abzuholen. Er kann beim Tagungssekretariat gegen Bezahlung bezogen werden.
Veröffentlichung Fotos
Der Teilnehmer akzeptiert mit der Anmeldung, dass Fotos der Veranstaltung und Personen veröffentlicht werden.
Haftung und Versicherungsschutz
Die Tagungsleitung und der SBV lehnen jegliche Haftung für sich oder für die von ihnen angestellten bzw. beauftragten Personen ab, ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmer.
Urheber- und andere Rechte
Sämtliche Rechte für die an den Veranstaltungen abgegebenen Unterlagen verbleiben vollumfänglich beim SBV. Die Unterlagen sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Sekretariats. 11.05.2016